Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen von IT-Service Peters

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Preise & Preise

  1. Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden berechnet.
  3. Alle Preise werden nach der der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste brechnet. Der Rechnungsbetrags versteht sich rein netto und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge die mit dem Auftraggeber vereinbart sind, werden mit einer Pauschale berechnet.
  4. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder in Folge der Annahme der Lieferung / der Leistung durch den Kunden zustande.
  5. Für Ersatzteile und besondere Geräte gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftliches Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind vorläufig und können angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise zur Lierfung ändern sollten. Der Auftragsgeber wird vorher informiert.

III. Zahlung

  1. Die Zahlung hat 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
  2. Nach Auftragserteilung können wir eine angemessene Vorauszahlung des Auftragswertes verlangen.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir vollständige Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung anderer Lieferungen von uns in Verzug befindet.
  5. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren anfallen.

IV. Lieferung

  1. Bei Versand der Ware geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
  4. Betriebsstörungen - sowohl bei uns, als auch bei einem Zulieferer - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.Unsere Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum.

VI. Beanstandungen, Gewährleistungen

  1. Beanstandungen sind innerhalb kürzester Zeit nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet; und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
  3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die mangelfreie Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explorsion oder netzbedingte überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten.
  5. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichungen, Herstellerbezeichnungen, von uns aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von uns autorisier sind, ausgeführt werden. 
  6. Die Gewährleistungszeit beträg 24 Montate beginnend mit dem Liefer-/ Leistungsdatum. Bei generalüberholten Produkten beträgt die Gewährleistung 12 Monate.
  7. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von uns Nachbesserung oder Lieferung, wobei die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung anfallenden Materialien, Rücktransport und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunden nach seiner Wahl eine der Werminderung entsprechende Hearbestzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
  8. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtig und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er uns alle Aufwendungen zu ersetzten, die uns durhc die unberechtige Rüge entstanden sind.

VII. Haftung

  1. Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
  2. Die gleichen Grundsätze gelten für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  3. Wenn wir Schadensersatzansprüche nicht anerkennen, muss der Auftraggeber binnen drei Monaten ein Beweissicherungsverfahren einleiten oder Klage erheben; sonst können die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

IX. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert..

XI. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

Stand vom 09.11.2019

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